Mitteilungen der Schatzmeister

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Geschäftsstelle
Rüsternweg 189,
1. Stock,
90441 Nürnberg,

Tel: 0911 / 4143 43
Fax: 0911/414314 š
eMail: post@nordbay-angler.de

 

  1. Schatzmeister: Thomas Brunner

eMail: thomas.brunner@nordbay-angler.de
mobil: 0171/9746071

 

  1. Schatzmeister: Andreas Koschny

š andreas.koschny@nordbay-angler.de

 

Bankverbindungen:

Sparkasse Nürnberg                                                          Sparda-Bank Nürnberg

IBAN: DE42 7605 0101 0001 3766 78                     IBAN: DE10 7609 0500 0004 1648 65

Ausgabe der Erlaubnisscheine 2018

Januar Februar
07.01.2018 08.01.2018 21.01.2018 12.02.2018
14 – 16 Uhr im

Vereinsheim

18 – 19 Uhr im

Vereinsheim

nach der Jahreshauptversammlung 18 – 19 Uhr im

Vereinsheim

 

Gerne senden wir Ihnen den Erlaubnisschein 2018 zu.                                             

Vorrausetzung:    Frankierter Rückumschlag (85 ct)     

                                   Ausgefüllter Erlaubnisschein 2017

 

Bitte denken Sie daran uns Änderungen Ihrer Anschrift, Ihrer Bankverbindung oder Ihrer E-Mail Adresse rechtzeitig mitzuteilen.

 

Rückgabe der Erlaubnisscheine 2017

Wir sind verpflichtet dem Verband unsere Fänge zu melden. Deshalb ist der Rücklauf der Erlaubnisscheine 2017 sehr wichtig. Ohne Abgabe des alten Erlaubnisscheins erfolgt keine Ausgabe des Scheins für 2018.

Beitragsübersicht 2018

Aktiv                  230 €                 Ehefrau     115 €

Passiv                80 €                   Jugend      65 €

Befreiung vom Arbeitsdienst                         80 €

Nicht geleisteter Arbeitsdienst                     200 €

Verbandskarte Kanal incl. 5x Wörther See: 40 €

Verbandskarte „Fränkische Seen“:               35 €

Verbandskarte Wörther See:                         25 €

Gebühr für Barzahler:                                    5 €

Falsch bzw. unvollständig ausgefüllte Fangliste           20 €

 

Verbandskarten / Arbeitsdienstbefreiung:

Wer 2017 eine Kanal- oder Seenkarte hatte, bekommt 2018 automatisch wieder eine Verbandskarte ausgestellt.

Wer sich 2017 gegen Zahlung vom Arbeitsdienst befreien ließ, wird 2018 automatisch wieder kostenpflichtig befreit.

Passive Mitglieder:

Auch für passive Mitglieder gibt es einen Erlaubnisschein. Dieser Schein berechtigt das passive Mitglied Tageskarten bei den bekannten Ausgabestellen zu erwerben.

Barzahler:

Auf der nächsten Seite finden Sie nochmal das Formular für das SEPA-Lastschriftverfahren. Bitte ausfüllen uns zukommen lassen. (Fax, Mail, Post, persönlich) Bei Vorliegen des Formulars wird keine Gebühr bei Barzahlung erhoben.