Mitgliederinfo April 2020

Mitgliederinfo April 2020

Liebe Mitglieder,

wie wir am 02.04.20 erfahren haben, wird nach derzeitiger rechtlicher Einschätzung der geltenden Ausgangsbeschränkungen ein Campieren (Übernachten) am Reifsee als unzulässiges
„Urlaubmachen“ angesehen und ist damit untersagt.
Das Angeln dort, mit täglicher Rückkehr zur Wohnung, also Tagesfischen, ist nach unserem Kenntnisstand, jedoch weiterhin erlaubt, sofern der Reifsee nicht mehr als 50 km von Ihrem Aufenthaltsort entfernt ist.
Bitte beachten Sie diesen Hinweis insbesondere für die kommenden Feiertage unbedingt !

Nachtrag:
Jagen, Angeln, Teichwirtschaft und Imkerei (Stand: 2.4.2020)
Können Angler und Jäger weiter ihrer Passion nachgehen?
“Das Verlassen der Wohnung ist für Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Angeln und Jagen – allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt – sind weiterhin erlaubt, gemeinschaftlich jagen und Gemeinschaftsfischen dagegen nicht.”
“Bei größeren Fahrtstrecken zu Angelgewässern ist der Zweck der Ausgangsbeschränkung zu berücksichtigen. Dieser besteht darin, unter dem Aspekt des Gemeinwohls zu Hause zu bleiben, nur mit triftigem Grund die eigene Wohnung zu verlassen und auf diese Weise die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Ausflüge an entfernt liegende Flüsse und Seen  laufen diesem Zweck zuwider. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind daher in der unmittelbaren näheren Umgebung ( max. 50 km lt. FVM) zum Wohnort durchzuführen. Selbstverständlich gilt dies auch für das Angeln.”