Merkblatt und Empfehlungen für die Praxis, zur Hälterung von geangelten Fischen
Zu beachten sind die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere: Das Tierschutzgesetz Das Fischereigesetz für Bayern Die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzt Der vernünftige Grund für die Hälterung von Fischen ist dann gegeben, wenn der Fischfang zur Ernährung von Menschen oder Tier oder zur Hege und Bewirtschaftung der Gewässer erfolgt und die Lebendhälterung der geangelten Fische der…
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